§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Standardbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.
2. Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Käufers wird widersprochen; sie werden uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen.
3. Etwaige irrtumsbedingte Fehler in unserem Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag kommt zu Stande, indem WG Sonnenschutz das durch die Bestellung des Käufers abgegebene Vertragsangebot durch Auftragsbestätigung annimmt. Diese Auftragsbestätigung beinhaltet die wesentlichen Bestandteile der Bestellung des Käufers.
2. WG Sonnenschutz behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
3. Für den Fall, dass die bestellte Ware in einem erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, kann WG Sonnenschutz die Bestellung nicht ausführen und behält sich den Rücktritt vor. WG Sonnenschutz wird den Käufer hierüber unverzüglich informieren.
§ 3 Angebote – Auftragsausführung
1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Menge, Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich grundsätzlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Verkaufsunterlagen, Spezifizierungen und Preislisten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamem Vertragsschluss technische Änderungen vorzunehmen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterungen der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit oder Preis auftreten.
4. Dem Käufer ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Kündigungen sind nur bis zur Fertigstellung des Erzeugnisses zulässig; die mit dem Auftrag zusammenhängenden und uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten und der entgangene Gewinn werden von uns im Kündigungsfalle in Rechnung gestellt.
§ 4 Preise / Zahlung
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich WG Sonnenschutz an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise - 14 Tage ab deren Datum - gebunden.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geltend die Preise von WG Sonnenschutz frei Haus.
3. Die Rechnungen von WG Sonnenschutz sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Erstgeschäften und Sonderanfertigungen, liefert WG Sonnenschutz, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich gegen Vorkasse. Die Rechnung darf maschinell und ohne Unterschrift erstellt werden.
4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug ist WG Sonnenschutz berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, sobald das Zahlungsziel 30 Tage übersteigt. Zudem ist WG Sonnenschutz berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern dieser nachgewiesen wird.
5. Der Käufer kann durch Überweisung oder im Lastschriftverfahren zahlen. Die Kosten für genehmigte Lastschriften, die storniert werden, trägt der Besteller. Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können nur per Vorausüberweisung bezahlen.
6. WG Sonnenschutz behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, hat der Käufer ein Kündigungsrecht.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von WG Sonnenschutz anerkannt sind.
§ 5 Liefer- und Leistungsziel
1. Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Termine durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse, welche dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von WG Sonnenschutz zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei WG Sonnenschutz, deren Lieferanten oder Unterlieferanten) berechtigen WG Sonnenschutz, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst sich in Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
3. Sofern die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung der Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird WG Sonnenschutz von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich WG Sonnenschutz nur nach vorhergehender unverzüglicher Benachrichtigung des Käufers berufen.
4. WG Sonnenschutz ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teilleistung und Teillieferung als selbstständige Leistung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind ohne unsere Unterschrift gültig.
2. Alle Zahlungen sind ausschließlich in EURO zu leisten.
3. Die Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, zu den vereinbarten Zeitpunkten ohne Abzug in bar oder auf eines unserer Geschäftskonten unabhängig vom Eingang der Lieferung und ohne Rücksicht auf die zeitliche Durchführung etwa übernommener Montagearbeiten zu leisten.
4. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten.
5. Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Ihren Lasten.
6. An- und Vorauszahlungen werden gutgeschrieben und auf die vereinbarten Preise verrechnet.
7. Bei Zahlungsverzug erheben wir bankübliche Zinsen, und alle durch das Mahnverfahren anfallende Kosten.
8. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich.
9. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt eine Anzahlung von 40% des Warenwertes vor Beginn der Fertigung zu fordern. Fertigungsbeginn ist dann nach Eingang des Anzahlungsbetrages auf unserem Konto.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
2. Sie dürfen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
3. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 4. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsrechts den Liefergegenstand zurück, so sind Sie verpflichtet, ihn sofort spesen- und frachtfrei an uns zurückzusenden. Sie haften uns für den Minderwert, für den getätigten Aufwand und für den entgangenen Gewinn.
5. Für den Fall, dass Sie den Liefergegenstand im Rahmen eines kaufmännischen Verkehrs veräußern oder verarbeiten, treten Sie hiermit Ihre sämtlichen Forderungen aus Veräußerungen oder Verarbeitungen gegen Ihren Abnehmer in Höhe des Lieferungs-Gegenwertes mit allen Nebenrechten an uns ab. Sie verpflichten sich, uns den jeweiligen Abnehmer namhaft zu machen. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. Ziehen Sie die Forderung selbst ein, so tun Sie dies nur treuhändlerisch für unsere Rechnung. Der eingezogene Erlös steht uns zu und ist an uns abzuliefern. Der Liefergegenstand wird auch nach erfolgter Aufstellung und Inbetriebnahme nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder eines anderen Gebäudes.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
7. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
8. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
9. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 8 Gewährleistung
1. WG Sonnenschutz gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Gleiches gilt, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Gegenstände oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Etwaige Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Bei Feststellung eines Mangels darf die Anlage nicht genutzt werden.
3. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Zeit fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, insbesondere im Falle von Verschleißteilen.
5. Gewährleistungsansprüche gegenüber WG Sonnenschutz stehen lediglich dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Datenschutz
1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und vertraulich behandelt. Im Einzelfall können die Daten an Zulieferbetriebe weitergegeben werden.
2. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis. Zum Zwecke der Bonitätsüberwachung und Kreditprüfung können Daten im Rahmen eines Datenaustausches an Unternehmen übermittelt werden, die geeignet sind, ihre Daten zu überprüfen.
3. Außerdem sind wir berechtigt, Ihre Daten der SCHUFA zwecks Prüfung zu übermitteln.§ 28 BDSG wird beachtet.
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen WG Sonnenschutz und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Ratzeburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. WG Sonnenschutz ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Ort zu verklagen. Erfüllungsort ist der Firmensitz von WG Sonnenschutz.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.